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Rheinland-Pfalz/Karlsruhe

Klare Besoldungsvorgaben: Urteil legt Kriterien für Richter-„Mindestlohn“ vor

Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse lächelt. Auch seine Klage führte dazu, dass es nun klare Regeln für eine gerechte Besoldung gibt.
Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse lächelt. Auch seine Klage führte dazu, dass es nun klare Regeln für eine gerechte Besoldung gibt. Foto: dpa

Dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, ist mit dem Zweiten Senat offenkundig der Coup eines Salomons in roter Robe gelungen: Das Urteil zur Richterbesoldung wird von beiden Seiten gelobt – auch, wenn Richter und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen nicht mehr Geld erhalten. Damit können nur völlig unterbezahlte Juristen in Sachsen-Anhalt rechnen.

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Von unserer Redakteurin Ursula Samary Zu den Klägern gehörte auch der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse (Koblenz) - und er kann sich trotz Niederlage auch an einem für Richter und Ankläger wichtiges Ziel sehen: Das Bundesverfassungsgericht zieht mit handfesten Bemessungskriterien quasi eine rote Linie. Rutscht die Besoldung darunter, ist sie nicht mehr ...