Klare Besoldungsvorgaben: Urteil legt Kriterien für Richter-„Mindestlohn“ vor
Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse lächelt. Auch seine Klage führte dazu, dass es nun klare Regeln für eine gerechte Besoldung gibt.Foto: dpa
Dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, ist mit dem Zweiten Senat offenkundig der Coup eines Salomons in roter Robe gelungen: Das Urteil zur Richterbesoldung wird von beiden Seiten gelobt – auch, wenn Richter und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen nicht mehr Geld erhalten. Damit können nur völlig unterbezahlte Juristen in Sachsen-Anhalt rechnen.
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Zu den Klägern gehörte auch der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse (Koblenz) - und er kann sich trotz Niederlage auch an einem für Richter und Ankläger wichtiges Ziel sehen: Das Bundesverfassungsgericht zieht mit handfesten Bemessungskriterien quasi eine rote Linie. Rutscht die Besoldung darunter, ist sie nicht mehr ...
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