Kirchenrechtliches Verfahren gegen Tebartz-van Elst?
Das Bistum Limburg hatte zuvor einen Kirchenrechtler mit einem juristischen Gutachten beauftragt, das laut Grothe zurzeit in Rom geprüft wird. Es gehe um die Frage, inwieweit der Bischof als Letztverantwortlicher in der Verwaltung zur Rechenschaft gezogen werden könne für Entscheidungen, die auch zu Vermögensschäden für das Bistum geführt haben.
Zudem sind beim Bau des Bischofshauses laut Grothe nach Einschätzung eines beauftragten externen Bauingenieurs einzelne Gewerke nicht entsprechend der Honorarordnung der Architekten abgerechnet worden, sondern seien „weitgehend im Interesse der Auftragnehmer ausgelegt worden“. Sprich: Sie waren schlicht überteuert. Ziel des Bistums Limburg ist es demnach, sich das zu viel gezahlte Geld von den beauftragten Firmen zurückzuholen.
jgm