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Gesetzgebung: Tierschützer sauer auf Rot-Grün

Rheinland-Pfalz – Anerkannte Tierschutzverbände sollen künftig mitreden können, wenn es um Genehmigungen zum Beispiel von Tiermästereien oder Zuchtbetrieben geht. Auch bei der Erlaubniserteilung zum Schlachten ohne Betäubung, dem Schächten, soll der Tierschutz eine Stimme haben.

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Von unserer Redakteurin Claudia Renner So sieht es der unter Federführung des Umweltministeriums erarbeitete Entwurf für ein Verbandsklagerecht vor. Und: Verbände können Behörden-Entscheidungen künftig daraufhin überprüfen lassen, ob diese mit Tierschutzrecht vereinbar sind. Doch kurz bevor der Landtag am heutigen Mittwoch endgültig über das neue Tierschutzgesetz abstimmt, haben SPD und Grüne ...