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Geburtstagsfeier in Grillhütte endet in Schlägerei

Westerwaldkreis - Anders als geplant verlief die Geburtstagsfeier einer 18-Jährigen in einer Grillhütte in der Verbandsgemeinde Westerburg: Die junge Frau hatte plötzlich eine Reihe ungeladener Jugendlicher zu Gast, und dann endete alles auch noch in Gewalt. Dafür müssen sich nun drei junge Männer vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Montabaur verantworten. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Was genau an diesem Spätsommerabend 2011 in Hergenroth geschah, bleibt bislang unklar. Klar ist: Es kam zu Beleidigungen, Schlägen und Tritten – ein Geschädigter gab sogar an, dass ein Angeklagter Anlauf genommen habe, um mit dem Fuß in sein Gesicht zu treten. Daran kann dieser sich jedoch offenbar nicht erinnern. Im Gegenteil: Sein Verteidiger verlas eine Einlassung, in welcher angegeben wird, dass der heute 22-Jährige überhaupt nicht an dem Gerangel beteiligt gewesen sein will, das sich in der Grillhütte und auf dem Parkplatz abgespielt haben soll. Stattdessen gibt er an, lediglich am Grillfeuer Würstchen und Salat gegessen zu haben.

Der zweite Angeklagte, der in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde und momentan gleich vier Anklagen „laufen hat“, gab hingegen an, zugeschlagen zu haben. Richter Dr. Orlik Frank fasste seine Aussagen wie folgt zusammen: „Sie sind ein absoluter Pechvogel. Ihnen spielt das Schicksal hart mit, sie werden immer unschuldig in was reingezogen“.

Der dritte Angeklagte erfüllte laut seiner Schilderung eine andere Rolle: „Sie sind rein schlichtend dazwischengegangen – als guter Geist, um den Streit zu beenden“, stellte Dr. Frank fest.

Diese Aussagen standen nicht nur im Widerspruch zu der Anklage, sondern auch zu den Zeugenaussagen. Zwar konnte sich der eine Geschädigte praktisch an das vor vier Monaten Geschehene gar nicht mehr erinnern, gab aber immer wieder an, von dem 22-Jährigen und dem in Handschellen vorgeführten 18-Jährigen Schläge erhalten zu haben.

Ausführlich wurde auch der zweite Geschädigte befragt, der etwas detailgenauer den Vorgang erläuterte. Ein dritter Zeuge gab von Anfang an zu Protokoll, vom eigenen Geschehen nichts mitbekommen zu haben. Er stellte aber dem Gericht sein Handy zur Verfügung, auf dem sich Fotoaufnahmen von den Verletzungen der beiden Geschädigten befinden sollen.

Widersprüche gab es auch bei den Darstellungen der Zeugen im Vergleich zu ihren Angaben bei der polizeilichen Befragung. Zu klären ist zudem, ob der eine Angeklagte tatsächlich eine Pistole zückte und diese auf das Auto richtete, in welchem die Verletzten und ihre Freunde davonfuhren.

Um Licht in das dunkle Gemenge zu bekommen, sind weitere Zeugenaussagen nötig. Fest steht bis jetzt nur eins: „Wir reden über eine nicht ganz so geglückte Geburtstagsfeier“, wie Dr. Frank zu der Gastgeberin sagte. Das konnte die 18-Jährige nur unglücklich bestätigen. Ihr Einstieg ins Erwachsenenleben hätte wahrlich gelungener sein können.

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 15. Februar, 9.15 Uhr fortgeführt.

Von unserer Mitarbeiterin Angela Baumeier

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