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Rheinland-Pfalz

Arbeit statt Schule: Wer darf was im Ferienjob?

Ferienjob Foto: dpa

Allmählich nahen die Sommerferien – sechs Wochen Faulenzen ist allerdings nicht für jeden Schüler in Sicht. Manch einer sucht sich einen Ferienjob, um das Taschengeld kräftig aufzupolstern. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erklärt, welche Regeln dabei zu beachten sind:

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Was ist gesetzlich vorgegeben? Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll junge Menschen vor Arbeiten bewahren, die zu früh beginnen, zu lange dauern, zu schwer sind oder sie sogar gesundheitlich gefährden. Unter anderem sind regelmäßige Tätigkeiten bei starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm verboten. Das Gesetz soll auch dafür sorgen, dass in den Ferien genug ...