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Neuwieder Ex-Stadtwerke-Direktor Hillesheim soll noch mal entlassen werden

Neuwied - Die Affäre um Ex-Stadtwerke-Geschäftsführer Dirk Hillesheim (SPD) geht in eine nächste – und wahrscheinlich auch finale – Runde: Am Donnerstag tritt der Stadtrat erneut zu einer Sondersitzung zusammen, und im Anschluss tagen wieder Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung.

Soll seine zweite Entlassung erhalten: Dirk Hillesheim (SPD)

Diesmal geht es nicht um das Braten von Gänsekeulen in der Deichwellenküche, sondern um die Bezahlung eines Privatlehrers.Nach RZ-Informationen ist Folgendes geschehen: Die Freundin der Tochter der Lebensgefährtin von Dirk Hillesheim hatte in Bad Honnef eine kaufmännische Ausbildung begonnen, diese allerdings nicht abgeschlossen, weil sie durch die Prüfung gefallen war. Vom 1. Juni 2011 an stellte Dirk Hillesheim die junge Dame als Aushilfe in der Deichwelle ein. Vom 1. Juli 2011 an erhielt sie einen befristeten Arbeitsvertrag als Servicekraft in der Deichwellen-Gastronomie.

Damit sie dennoch ihre Ausbildung abschließen kann, meldete sich die Frau privat zur Nachprüfung an. Und damit sie nicht noch einmal durchfällt, sorgte – so der Vorwurf – Dirk Hillesheim dafür, dass ihr ein privater Nachhilfelehrer an die Seite gestellt wurde. Dessen Rechnungen bezahlten die Stadtwerke. Dazu soll es gekommen sein, obwohl der für Personalfragen zuständige Bereichsleiter der Stadtwerke bei Dirk Hillesheim starke Bedenken angemeldet hatte. Schließlich: Die verpatzte Ausbildung hatte nichts mit den Stadtwerken zu tun – und auch nichts mit der Tätigkeit als Servicekraft bei der Deichwellen-Gastronomie.

Zu den neuen Vorwürfen hat Hillesheim bislang jede Stellungnahme abgelehnt. Zum anberaumten Anhörungstermin ist er nicht erschienen. Nach Lage der Dinge wird es daher am Donnerstag zu einer weiteren fristlosen Entlassung Hillesheims kommen. So kommt es zu der paradoxen Situation, dass der Betroffene gleich zwei fristlose Kündigungen erhält. Aus rechtlichen Gründen müssen die Stadtwerke so handeln. Grund: Sollte das Landgericht die erste Kündigung aufheben, würde die zweite greifen. Auch gegen diese kann Dirk Hillesheim natürlich juristisch vorgehen. Seine Koblenzer Anwältin, Dr. Heike Thomas-Blex, wollte "in Anbetracht des laufenden Verfahrens" keine Auskünfte geben.

Die erste Entlassung hatte der Stadtwerke-Aufsichtsrat ausgesprochen, nachdem Hillesheim seiner Lebensgefährtin gestattet hatte, die Gänsekeulen für ihre Gaststätte in der Küche der Deichwelle zuzubereiten. (mp)

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Leserkommentare (5)

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von Voltaire vom 19.01 - 15:42 Uhr
[QUOTE=Roscommon;47011] wenn er eine strafbare Handlung gegen seinen Arbeitgeber begeht und Unterschlagung ist nun mal strafbar, dann hat er keinen ...
2
von Roscommon vom 20.01 - 08:24 Uhr
Hallo Voltaire. Ja das stimmt, er, also Dirk Hillesheim, ist/war nicht der einzige. Und ja, vermutlich wird er jetzt für einen Großteil seines ...
3
von Voltaire vom 20.01 - 11:48 Uhr
[QUOTE=Roscommon;47117]Ich will mich hier auch nicht als Moralapostel darstellen, aber seit Jahren beschweren sich die Bürger über die ...

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