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Gänsekeulen-Affäre: Dirk Hillesheim will von den Stadtwerken Neuwied weiter Gehalt

Neuwied/Koblenz - Die juristische Aufarbeitung der Gänsekeulen-Affäre hat begonnen: Am Freitag haben sich Dirk Hillesheim und sein früherer Arbeitgeber vor dem Landgericht in Koblenz wiedergesehen.

Grund: Der fristlos entlassene Ex-Geschäftsführer der Stadtwerke Neuwied verlangt die vorläufige Zahlung von 4500 Euro pro Monat, bis der Rechtsstreit endgültig entschieden ist.

Laut seiner Anwältin ist er faktisch pleite. Vorläufigen Rechtsschutz hat Hillesheim allerdings noch nicht erzielen können. Der Richter sah sich nicht in der Lage, gleich am Freitag eine Entscheidung zu treffen. Dies soll am Dienstag, 6. März, erfolgen.

Die eisigen Gesichtsausdrücke der beiden Parteien passten gewissermaßen zum frostigen Wetter. Auf der einen Seite saß Beigeordneter Jürgen Moritz mit dem Rechtsbeistand der Stadtwerke, Dr. Meyer, auf der anderen Dirk Hillesheim in Begleitung seiner Anwälte, Dr. Heike Thomas-Blex und Dr. Arne Löser. Als Zeugen warteten draußen auf dem Flur Stadtwerke-Geschäftsführer Stefan Herschbach, Deichwellen-Chefin Annette Engel-Adlung sowie Hillesheims Lebensgefährtin samt Tochter und deren Freundin. Aussagen musste am Ende nur Stefan Herschbach.

Alles dreht sich um zwei Fragen: War es in Ordnung, dass Dirk Hillesheim dafür gesorgt hat, dass seine Lebensgefährtin in der Küche der Deichwelle dreimal Gänsekeulen für ihre eigene Gaststätte zubereitet hat? Und war es in Ordnung, dass Hillesheim der Freundin der Tochter seiner Lebensgefährtin einen Privatlehrer über die Stadtwerke finanziert hat, damit diese nicht noch einmal durch die Abschlussprüfung ihrer Ausbildung fällt?

Dr. Heike Thomas-Blex versuchte nach Kräften, die Fälle zu verharmlosen. Zur Gänsekeulen-Zubereitung erklärte sie, die Nutzung sei doch am 1. Dezember bar bezahlt worden. Sie verstehe daher nicht, dass man trotzdem Ende Dezember die Entlassung betrieben habe. Und die Gestellung eines Nachhilfelehrers stellte Dirk Hillesheim als Personalentwicklungsmaßnahme dar. Er verwies darauf, dass es bei den Stadtwerken immer wieder Engpässe gebe. Da sei man dann froh, wenn man über ausgebildetes Personal verfüge. Der Richter merkte hierzu nur an, dass es schon merkwürdig sei, dass die Ausbildung der Frau nichts mit der Tätigkeit zu tun hatte, die sie in der Deichwelle ausübte. Dort war sie – befristet – als Servicekraft im Einsatz, während sie zuvor eine Einzelhandelslehre nicht bestanden hatte.

Ein springender Punkt könnte das Thema Fristen sein. Hillesheims Anwältin vertritt die Auffassung, dass die Stadtwerke die notwendigen Fristen für eine fristlose Entlassung nicht eingehalten haben. Zwischen dem Bekanntwerden eines Vergehens und der Entlassung dürfen maximal vier Wochen liegen. Diese Frist wurde laut Heike Thomas-Blex nicht eingehalten; die Gegenseite bestreitet dies. (mp)

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Leserkommentare (5)

1
von feirefix vom 04.02 - 12:02 Uhr
hm, faktisch Pleite bei einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro und will jetzt 4.500 Euro im Monat? Etwas merkwürdig.
2
von Beckfan vom 04.02 - 17:42 Uhr
Wenn Gänsekeulen-Dirk wirklich pfiffig wäre, hätte er an diesem Wochenende beim Currywurst-Fest in Neuwied fetten Umsatz gemacht und seine ganz ...
3
von Klettermax vom 04.02 - 18:21 Uhr
[QUOTE=Beckfan;49333]Wenn Gänsekeulen-Dirk wirklich pfiffig wäre, hätte er an diesem Wochenende beim Currywurst-Fest in Neuwied fetten Umsatz ...

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