Systemfehler: Anträge für Wahlscheine sind weg
Wahlscheinanträge, die in der Zeit von Dienstag, 25., ab etwa 14 Uhr, bis Mittwoch, 26. April, gegen 15 Uhr, gestellt worden sind, wurden nicht gespeichert und demnach nicht zur Übertragung an das örtliche Wahlamt aufbereitet. Diese Anträge sind verloren.
„Weder die Wahlberechtigten noch die Verwaltung haben Kenntnis, wessen Antrag verloren gegangen ist“, erklärt der Landeswahlleiter. Allerdings sei eine Speicherung im Wählerverzeichnis nicht erfolgt, sodass eine erneute Beantragung des Wahlscheines möglich ist oder im Wahllokal gewählt werden kann. Alle Wahlberechtigten, die im genannten Zeitraum per Internet einen Wahlschein beantragt und noch keine Post vom Wahlamt erhalten haben, werden gebeten, erneut einen Antrag im Internet zu stellen oder sich mit ihrem zuständigen Wahlamt in Verbindung zu setzen.