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Montabaur

Reumütiger Angeklagter erhält letzte Chance der Bewährung

Von Martin Boldt
Ein Gewaltausbruch während einer Kirmes im August hatte jetzt ein juristisches Nachspiel am Amtsgericht in Montabaur.
Ein Gewaltausbruch während einer Kirmes im August hatte jetzt ein juristisches Nachspiel am Amtsgericht in Montabaur. Foto: RZ-Archiv

Ein Gewaltausbruch während einer Kirmes im August hatte jetzt ein juristisches Nachspiel am Amtsgericht in Montabaur: Verantworten musste sich ein junger Mann, der einen Gleichaltrigen vor dem heimischen Dorfgemeinschaftshaus grundlos mit einem Schlag ins Gesicht so schwer getroffen hatte, dass dieser stürzte, ein Hämatom am Hinterkopf erlitt und im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Tat erfolgte für das Opfer völlig unvermittelt, weshalb die Anklage zunächst als einen hinterlistigen Überfall wertete.

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  Der beschuldigte 26-Jährige, der bereits in zwei ähnlich gelagerten Fällen verurteilt wurde – zuletzt 2012 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung – gab sich direkt zu Verhandlungsbeginn reumütig. Er selbst könne sich sein Verhalten nicht mehr erklären: „Ich habe mich da in eine Sache eingemischt, die mich nichts anging“, schilderte ...