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Kleinholbach

Bürger montiert Auffahrhilfe am Bordstein: LBM sieht Gefahr für den Verkehr

Für Bordsteinkanten sind die Gemeinden zuständig, die bei Bedarf entscheiden können, ob diese abgesenkt werden müssen.
Für Bordsteinkanten sind die Gemeinden zuständig, die bei Bedarf entscheiden können, ob diese abgesenkt werden müssen. Foto: Willke

Auffahrhilfen dürfen nicht an öffentliche Verkehrswege angelegt werden. Diese Erfahrung machte kürzlich ein Anwohner der Hauptstraße in Kleinholbach. Josef Kaiser hatte sich für rund 400 Euro Keile gekauft, um damit die Auffahrt zu seiner Garage zu erleichtern.

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Doch die Straßenmeisterei Diez forderte ihn auf, die Keile zu entfernen. Nachdem Kaiser dieser Forderung nicht nachkam, eskalierte die Diskussion binnen weniger Wochen zu einem Streit. Kurz vor Weihnachten baute Kaiser die verklebten Keile dann ab. Jedoch nicht, ohne seinem Unverständnis Luft zu machen. Der Randstreifen der Fahrbahn hat sich in ...