Naturschützer entdeckten 70 verschiedene Nachfalterarten
Im Rahmen von zwölf Begehungen haben die Autoren des Arbeitsberichtes (siehe Kasten) im Zeitraum von Mai bis Dezember 2016 auf dem b-05-Gelände mehr als 330 Arten nachgewiesen. Darunter befinden sich mehr als 170 Pflanzenarten mit bemerkenswerten Funden, wie der Glockenheide, dem Quendel-Kreuzblümchen sowie vier verschiedene Orchideenarten.
Bei einer nächtlichen Lichtfangaktion konnten 70 verschiedene Nachtfalterarten dokumentiert werden, wovon elf auf der Vorwarnliste der Roten-Liste von Rheinland-Pfalz stehen als gefährdet oder sogar stark gefährdet eingestuft sind. Auch unter den 22 nachgewiesenen Tag- und Dickkopffaltern sind gefährdete und seltene Arten zu finden, wie der Argusbläuling, die typisch für strukturreiche Wiesen- und Heideflächen sowie Borstgrasrasen sind. Auch wenn die Heuschreckenfauna mit elf belegten Arten etwas artenärmer ist, zeigen die hohen Bestände der Sichelschrecke und des Wiesengrashüpfers, aber vor allem das Vorkommen der seltenen Laubholz-Säbelschrecke die überregionale Bedeutung des Gebietes. Unter den bislang 42 dokumentierten Vogelarten ist das Auftreten des Neuntöters inmitten des großen geschlossenen Waldgebietes bemerkenswert. Die Amphibien und Reptilien sind mit sechs Arten vertreten, wobei zu dieser Artengruppe bislang keine systematischen Untersuchungen durchgeführt wurden. Durch den Nachweis von Spuren und Fährten sowie durch die Installation von Wildtierüberwachungskameras sind neun Säugetierarten belegt, darunter die Europäische Wildkatze. Um der Verbuschung und damit der Gefährdung der Offenlandflächen vorzubeugen, wurden detaillierte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen mit einem geschätzten Kostenvolumen von mehr als 70.000 Euro für die nächsten zehn Jahre erarbeitet. Der überwiegende Teil der Maßnahmen soll durch die Stadt Montabaur umgesetzt werden. Durch die Einstellung der Maßnahmen auf ein Ökokonto könnten somit funktional vergleichbare Eingriffe der Stadt Montabaur an anderen Stellen des Stadtgebietes auf den Flächen des b-05 ausgeglichen werden. Ein geringerer Teil der Maßnahmen soll weiterhin als Kompensation durch den Kulturverein des b-05 geleistet werden. Darüber hinaus ist die Umsetzung aus Ersatzgeldern der Unteren Naturschutzbehörde sowie durch die Förderung des Naturparks Nassau vorstellbar.