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Montabaur

Gut Ding will Weile haben: Architekt wartet seit fünf Jahren auf sein Honorar

Gut Ding will Weile haben. Dieses Sprichwort bewahrheitet sich erneut bei einem juristischen Fall, in dem es um eine seit fünf Jahren offenstehende Honorarrechnung geht.

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Von unserer Reporterin Angela Baumeier Mündlich beauftragte damals ein Stiftungsvertreter einen Architekten, für ein Vorhaben der Stiftung die Lage zu sondieren. Der Architekt erfüllte den Auftrag, prüfte ein entsprechendes Grundstück und lieferte die geforderte Studie. Das vereinbarte Honorar von 10 000 Euro allerdings steht bis heute aus. Wie der wegen Betruges angeklagte ...