Plus
Westerwald/Limburg

Geisterfahrt auf der B 49: Tragen Beamte eine Mitschuld?

Statt ins Diezer Freigängerhaus (rechts) hätte der Geisterfahrer weiter hinter die dicken Gefängnismauern gehört, sagt die Staatsanwaltschaft.
Statt ins Diezer Freigängerhaus (rechts) hätte der Geisterfahrer weiter hinter die dicken Gefängnismauern gehört, sagt die Staatsanwaltschaft. Foto: Archiv

Ein Mann fährt eine 21-Jährige tot – als Geisterfahrer auf der Bundesstraße 49. Er selbst sitzt längst hinter Gittern – wegen Mordes. Doch Limburgs Leitender Oberstaatsanwalt Michael Sagebiel sieht die Schuld auch bei drei Justizvollzugsbeamten aus Rheinland-Pfalz.

Lesezeit: 3 Minuten
Schon wenige Minuten, nachdem das Urteil vor fast genau einem Jahr gesprochen war, hatte der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Sagebiel gegenüber dieser Zeitung gesagt, wegen des Todes der jungen Frau auch gegen den Staat ermitteln zu wollen - der Fokus fiel dann auf drei Justizvollzugsbeamte an gehobener Position in den Justizvollzugsanstalten ...