Bundesgesetz ist seit 2002 gültig

Das Prostitutionsgesetz (ProstG) ist ein Bundesgesetz, das die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung regelt, um die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2002 (BGBl).

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Gleichzeitig wurden im Strafgesetzbuch (StGB) entsprechende Paragrafen (über Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei) so geändert, dass das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, solange Prostituierte dabei nicht ausgebeutet werden.