Arbeiter von Baumstamm tödlich am Kopf verletzt: Kranführer muss Geldauflage zahlen
Von Thorsten Ferdinand
Nach einem tödlichen Arbeitsunfall auf dem Gelände eines Umspannwerks in Ebernhahn muss ein 42-jähriger Arbeiter eine Geldauflage von 1500 Euro zahlen, damit das Strafverfahren gegen ihn eingestellt wird. Der Mann hatte gemeinsam mit einigen Kollegen im März 2016 Bäume auf dem Areal zurückgeschnitten und wurde dabei als Kranführer eingesetzt. Ein am Kran baumelnder Stamm hatte einen 24-jährigen Kollegen am Kopf getroffen. Der junge Mann war noch an der Unfallstelle verstorben.
Lesezeit: 2 Minuten
Mehr als ein Jahr später ging es vor dem Amtsgericht in Montabaur nun um die Frage, ob der 42-jährige Kranführer aus Neuwied eine Mitverantwortung für den Unfall trug. Der exakte Hergang ließ sich allerdings nur schwierig rekonstruieren. Unstrittig ist, dass sich das Unfallopfer zu nah an der Gefahrenstelle aufgehalten hatte. ...
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