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Westerwaldkreis

Seit 2008: Viele haben sich mit Qualmverbot arrangiert

Der Aschenbecher auf dem Tisch, das war bis 2008 in vielen Gaststätten noch ganz normal. Heute findet man sie fast nur noch in kleinen Kneipen.

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Denn das Nichtraucherschutzgesetz umfasst in Rheinland-Pfalz auch ein Rauchverbot in Gaststätten. Nur in kleinen Betrieben mit einem Gastraum kleiner als 75 Quadratmeter darf noch geraucht werden. Und das auch nur, wenn kein Essen serviert wird oder wenn es sich lediglich um "einfach zubereitete Speisen" handelt. Der Aufschrei der Gastwirte war seinerzeit ...