Westerburg/Koblenz

Gericht: Bebauungsplan für Schwinn-Gelände ist unwirksam

Auf dem Gelände des ehemaligen Kaufhauses Schwinn darf bis auf Weiteres kein Rewe-XL-Markt gebaut werden.
Auf dem Gelände des ehemaligen Kaufhauses Schwinn darf bis auf Weiteres kein Rewe-XL-Markt gebaut werden. Foto: Röder-Moldenhauer

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat den Bebauungsplan der Stadt Westerburg für das Schwinn-Gelände am Donnerstag für unwirksam erklärt.

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Der geplante Rewe-XL-Markt auf dem Areal könnte zwar trotz dieser Entscheidung gebaut werden, erklärte Stadtbürgermeister Ralf Seekatz im WZ-Gespräch. Der Investor würde damit aber ein Risiko eingehen, da eine endgültige Entscheidung über das Projekt juristisch weiterhin in der Schwebe ist.

Seekatz hatte deshalb schon im Vorfeld der Entscheidung angekündigt, dass Mängel im Bebauungsplan zeitnah beseitigt werden sollen. Anlieger hatten gegen den Plan geklagt, weil sie Lärm befürchten. Eine Urteilsbegründung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. tf