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Westerwald

Die Behörde des Kreises – und ihre Aufgaben

Betreuung
Die Betreuungsbehörde im Westerwaldkreis hat viele Aufgaben. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Die Aufgaben der Betreuungsbehörde des Kreises, die mit zwei Vollzeit- und zwei Teilzeitmitarbeitern besetzt ist, bestehen vor allem in der Betreuungsgerichtshilfe. Die Mitarbeiter schreiben Berichte über eventuell zu betreuende Menschen für die Amtsgerichte Montabaur und Westerburg, auf deren Grundlage dort über die Verfahrensschritte entschieden wird.

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Dazu müssen sich die Mitarbeiter in den meisten Fällen zuerst einen Eindruck von den Lebensumständen des Betroffenen verschaffen: vor Ort recherchieren, mit Angehörigen und möglichen Betreuern sprechen. Vorab muss auch geklärt werden, ob es betreuungsvermeidende Maßnahmen wie Vorsorgevollmachten gibt. Die Betreuung, die vom Gericht eingerichtet wird, ist in aller Regel der letzte Schritt.

Das Gericht legt neben dem Sozialbericht der Betreuungsbehörde ein medizinisches Gutachten sowie eine gerichtliche Anhörung des Betroffenen zugrunde, bevor es entscheidet. Dieses Verfahren kann zwischen vier Wochen und vier Monaten dauern. Vorschlagen können Angehörige, Krankenhäuser, Sozialdienste, aber auch Ärzte, Betreuungsvereine, Nachbarn, der Bürgermeister oder der sozialpsychiatrische Dienst. Manchmal geschieht dies auch anonym.

skw