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Besitz in mehreren Schritten sichten

Übernimmt ein Betreuer den Aufgabenkreis der Vermögenssorge, wird er vom Betreuungsgericht aufgefordert, nach Paragraf 1802 ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, das innerhalb von vier Wochen vorliegen muss.

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Damit kommt sehr aufwendige, sensible Arbeit auf ihn zu. Die Informationen kann er unter anderem vom Betreuten selber oder von Verwandten zusammentragen. Im Folgenden einige wenige Beispiele, was unter anderem geklärt werden muss: Existieren Girokonten, Sparguthaben, Schließfächer oder Wertpapierdepots? Welche Geldinstitute, Konten, Schließfächer existieren? Existieren Vermögenswerte wie Immobilien, Schmuck, Antiquitäten? ...