Plus
Westerwald

3. Teil unserer Serie: Jeder Mensch bestimmt selber, wo er wohnt

Solange ein Mensch nicht sich selbst oder andere gefährdet, bestimmt er selber, wo er wohnt. Niemand kann ihn zwingen, seine gewohnten vier Wände zu verlassen.
Solange ein Mensch nicht sich selbst oder andere gefährdet, bestimmt er selber, wo er wohnt. Niemand kann ihn zwingen, seine gewohnten vier Wände zu verlassen. Foto: picture-alliance

„Die bringen mich ins Heim.“ Das musste sich die Nachbarin, die am Betreuungskurs der AWO teilnimmt, schon oft anhören, wenn es darum ging, dass Dorfleute, junge wie ältere, einen Betreuer bekommen sollen. Die Angst sitzt tief, dass der Betreute seine Selbstständigkeit aufgeben muss. Dies gilt besonders oft, wenn es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht geht. Ein weiterer Aufgabenkreis für Betreuer. Von unserer Redakteurin Susanne Willke

Lesezeit: 2 Minuten
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist meist mit einem anderen Aufgabenkreis der Betreuung verbunden und soll bewirken, dass der Betreute in einer Umgebung lebt, in der er sich wohl fühlt und die er bezahlen kann. Nur wenn für ihn selbst oder für andere durch ihn akute Gefahr an Leib und Leben besteht, schreitet ...