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Kreis Neuwied

Urteil: Manche Party kommt die Jecken jetzt teurer zu stehen

Symbolbild: Unterschiedlich wertige Geldscheine.
Symbolbild: Unterschiedlich wertige Geldscheine. Foto: dpa

Ein Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts stößt im Kreis Neuwied auf unterschiedliche Reaktionen. Demnach sind Karnevalspartys steuerbegünstigt. Aber nur, wenn sie das Brauchtum fördern. Das heißt: Veranstaltungen, die „durch Elemente des Karnevals in seiner traditionellen Form gekennzeichnet“ sind, wie es in der Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs heißt, sind weiter umsatzsteuerbegünstigt. Während für Prunksitzungen also weiter der Satz von 7 Prozent gilt, muss manche Party oder mancher Kostümball künftig mit 19 Prozent besteuert werden.

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Eine große Veranstaltung, die von der neuen Regelung betroffen ist, ist beispielsweise die Großmaischeider Schlager-Karneval-Party mit Mickie Krause an Weiberfastnacht. „Das ist nicht schön, aber wir müssen es eben mit einkalkulieren. Wir können es ja nicht ändern“, sagt Mike Cornelius. Allerdings betont der Vorsitzende auch, dass er das Urteil nicht ...