Rüscheid: Elektrofahrzeuge im Fahrschulbetrieb

Elektrofahrzeuge im Fahrschulbetrieb Foto: Damian Morcinek

Grundsätzlich spricht nichts gegen elektrische Fahrzeuge als Fahrschulautos, vorausgesetzt sie erfüllen bestimmte Auflagen. So müssen die E-Autos mindestens vier Sitze und vier Türen haben. Darüber hinaus darf der Innenraum nicht allzu knapp bemessen sein, damit der Fahrprüfer seinen angestammten Platz hinten rechts im Fahrzeug bequem und uneingeschränkt nutzen kann.

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Außerdem muss das Fahrzeug mindestens 130 km/h schnell fahren können, um bei Autobahnfahrten mithalten zu können. Da Elektroautos keine Handschaltung haben, ist die Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung auf Automatikfahrzeuge beschränkt.