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Kreis Neuwied

Medizin: Cannabis für Kranke aus Apotheke

Von Katharina Demleitner
Seit 10. März kann Cannabis als Medizin von jedem Arzt verschrieben werden. Doch die Nachfrage hält sich in Grenzen.   Foto: picture alliance/dpa
Seit 10. März kann Cannabis als Medizin von jedem Arzt verschrieben werden. Doch die Nachfrage hält sich in Grenzen. Foto: picture alliance/dpa

Cannabis für schwer kranke Menschen, die unter Schmerzen leiden – das gab es bisher nur in Ausnahmefällen. Doch seit 10. März kann jeder Arzt getrocknete Blüten oder Extrakte verschreiben, Patienten die Rezepte in der Apotheke einlösen. Die Kosten dafür übernimmt laut dem neuen Gesetz „Cannabis als Medizin“ die gesetzliche Krankenkasse. Die RZ hat mit Apothekern und Ärzten in der Region gesprochen: Bislang spielt Cannabis hier noch keine große Rolle. Kritik äußern die Mediziner daran, dass die Kosten bisher nur selten tatsächlich übernommen würden.

Lesezeit: 2 Minuten
In Joachim Courtial, ärztlicher Leiter der Neuwieder Suchtambulanz, hat die Neuregelung einen Befürworter. Gerade Krebs- oder MS-Patienten könnten profitieren, so Courtial. Die Erfahrung zeige, dass Cannabis bei chronischen Nervenleiden schmerzlindernd und krampflösend wirken könne. Für die ersten Patienten hat er schon von der Neuregelung Gebrauch gemacht. „Bei manchen Patienten kann ...
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Mit bewilligtem Erstantrag darf jeder Arzt Rezept ausstellen

Ziel des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ ist die bessere Versorgung von schwer kranken Palliativpatienten. Zukünftig können gesetzliche Krankenkassen neben Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis wie Mundspray auch getrocknete Cannabisblüten erstatten, wenn diese zu Therapiezwecken notwendig sind. Die Krankenkasse muss zunächst einen Erstantrag bewilligen, dann kann jeder Arzt ein Rezept ausstellen. Außerdem soll in Deutschland ein staatlich kontrollierter Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke möglich sein. Verantwortlich für die Umsetzung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als staatliche „Cannabisagentur“. Eine Begleiterhebung soll Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich sichern. Dazu übermitteln Ärzte Daten zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das BfArM.

Aussagekräftige Studien zur Wirkung von Cannabis, auch in der Krebstherapie, gibt es bislang kaum. kde

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