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Idar-Oberstein

Verurteilter Dealer muss nicht zurück in die JVA

Von Vera Müller

Es wurde viel gelacht im Publikum beim zweiten Prozesstag am Amtsgericht. Vielleicht zu viel angesichts der Vergehen im Bereich des Drogenhandels, die einem 37-jährigen Angeklagten aus Meisenheim zur Last gelegt und letztlich in weiten Teilen nachgewiesen wurden. Der Mann, der nach Prozessende gemeinsam mit seiner Verlobten und Freunden das Gericht verlassen konnte und nicht zurück in die JVA Rohrbach muss, komme glimpflich davon, betonte denn auch Richter Johannes Pfeifer, der ihm zugutehielt, dass der Angeklagte in weiten Teilen geständig war.

Lesezeit: 2 Minuten
Zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe – ohne Bewährung: So lautete das Urteil am Schöffengericht. Und wie kommt der nun rechtskräftig Verurteilte, der einschlägig vorbestraft ist, trotzdem auf freien Fuß? In diesem Fall griff Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes: Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als ...