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Kreis Birkenfeld

Soziales: Rechtzeitig für Betreuungsfall Vorsorge tragen

Von Jörg Staiber
Unter anderem zur Frage der Betreuungsvollmacht beraten (von links) Christoph Überscher, Silke Henne-Gemmel (Caritas), Elfi Schug (Diakonisches Werk), Gabriele Lorber (SKFM) und Carmen Roth (Landkreis Birkenfeld).  Foto: Jörg Staiber
Unter anderem zur Frage der Betreuungsvollmacht beraten (von links) Christoph Überscher, Silke Henne-Gemmel (Caritas), Elfi Schug (Diakonisches Werk), Gabriele Lorber (SKFM) und Carmen Roth (Landkreis Birkenfeld). Foto: Jörg Staiber

Wenn eine Person, etwa nach einem Unfall oder durch eine schwere Erkrankung, nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer für den Betroffenen, der dessen Bedürfnisse und Interessen dort vertritt, wo er es selbst nicht mehr kann. Ähnlich wie man für den medizinischen Ernstfall eine Patientenverfügung abgeben kann, in der beispielsweise der Umgang mit lebensverlängernden Maßnahmen bei unheilbaren Krankheiten geregelt ist, so kann man auch für einen möglicherweise eintretenden Betreuungsfall vorsorgen, indem man etwa für den Ernstfall einen Betreuer bestimmen oder aber auch ausschließen kann. Im Gegensatz zur Patientenverfügung ist aber die Möglichkeit einer Betreuungsverfügung nur wenig bekannt und wird entsprechend selten genutzt.

Lesezeit: 2 Minuten
„Die meisten wissen nicht, dass der Ehepartner in einem Betreuungsfall nicht automatisch vertretungsberechtigt ist, sie sind ebenso wie Kinder und nahe Verwandte keine gesetzlichen Vertreter und gelten deshalb auch nicht automatisch als bevollmächtigt“, erläutert Elfi Schug vom Betreuungsverein der Diakonie, einem der fünf Betreuungsvereine im Landkreis Birkenfeld. Zu entscheiden über ...
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Ist die Zukunft der Betreuungsvereine gefährdet?

Derzeit befindet sich eine Änderung des Betreuungsgesetzes im Gesetzgebungsverfahren, bei dem ein wichtiger Punkt die Neuregelung der Ehegattenvertretung ist. Ebenfalls neu geregelt werden soll darin die seit 2005 unveränderte Pauschalvergütung für Berufsbetreuer, deren Stundensätze nach einem Formulierungsvorschlag des Bundesjustizministeriums um 15 Prozent angehoben werden sollen. Derzeit scheint es aber fraglich, ob das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.

Die Betreuungsvereine schlagen Alarm, dass eine weitere Verzögerung der Erhöhung das Aus für viele der bundesweit rund 800 Vereine sein könnte, da diese mit den derzeitigen Sätzen oft schon längst nicht mehr kostendeckend arbeiten können. Eine Folge der Unterfinanzierung sind stetig steigende Fallzahlen der Betreuer.
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