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Geschäftsführer und Kreishandwerksmeister tragen Mitverantwortung

Selbst wenn der mutmaßliche Täter offenbar sehr clever und mit hoher krimineller Energie vorging: Für die massiven Unregelmäßigkeiten bei der Kreishandwerkerschaft tragen auch der Geschäftsführer und der Kreishandwerksmeister zumindest ein Stück Mitverantwortung – zumal jener verdächtige Mitarbeiter dem Vernehmen nach selbst gar nicht zeichnungsberechtigt war.

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Von Kurt Knaudt Vor diesem Hintergrund hat es zumindest ein Geschmäckle, wenn beide jetzt diejenigen sind, die in dieser Sache die Innungen federführend informieren und aufklären. Es wäre nur allzu menschlich, wenn sie dabei ihre eigenen Versäumnisse eher kleinreden würden. Eine saubere Lösung könnte so aussehen, dass beide ihre Tätigkeiten so lange ...