Niederhambach

Gericht vereint Ehepaar im Tod: Nachbargemeinde muss Urne beerdigen

Bislang darf Berta Fickerts Urne nicht im Grab ihres Mannes (links) beigegeben werden. Ortsbürgermeister Schwarzbach schlägt vor, sie zwei Grabstellen weiter zu platzieren. Foto: Andreas Nitsch
Bislang darf Berta Fickerts Urne nicht im Grab ihres Mannes (links) beigegeben werden. Ortsbürgermeister Schwarzbach schlägt vor, sie zwei Grabstellen weiter zu platzieren. Foto: Andreas Nitsch

Eine Frau darf neben ihrem Ehemann beigesetzt werden, obwohl das Urnengrab in einem Nachbarort liegt. Das beschloss das Verwaltungsgericht in Koblenz und entschied damit gegen die Gemeinde Niederhambach im Kreis Birkenfeld.

Anzeige

Die Tochter der Toten hatte geklagt, weil die Kommune ihr die Beisetzung der Urne verweigert hatte. Die Friedhofsverwaltung muss zunächst zustimmen, wenn der Tote kein Einwohner der Ortsgemeinde war.

Die Eltern der Antragstellerin können nun künftig – zwei Kilometer von ihrem früheren Wohnort entfernt – im Tode vereint sein. Bereits im Jahr 2012 wurde der Vater in Niederhambach beigesetzt, obwohl auch er damals im Nachbarort wohnte. Deswegen müsse der Friedhof nun auch die Urne der Mutter annehmen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.