Kreisverwaltung hat Nachtabschaltung von fünf Windrädern verfügt
Wie die Kreisverwaltung Birkenfeld auf Nachfrage der NZ mitteilt, ist es nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen im Juni 2013 immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern wegen Lärmbelästigungen gekommen. Daraufhin wurden Messungen durchgeführt, die bestätigten, dass die zulässigen Richtwerte während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) überschritten wurden. Die Kreisverwaltung forderte den Betreiber auf, die Mängel zu beseitigen. Da dies binnen Jahresfrist nicht gelungen ist, wurde am 5. August die Nachtabschaltung verfügt. Tagsüber dürfen die Anlagen laufen, tun es aber meistens nicht. Vom Betreiber war bislang keine Stellungnahme zu erhalten. ni