Niederhambach/Wilzenberg-Hußweiler

Kreisverwaltung hat Nachtabschaltung von fünf Windrädern verfügt

Kreisverwaltung hat Nachtabschaltung von fünf Windrädern verfügt Foto: Reiner Drumm

Seit geraumer Zeit stehen die fünf zwischen Niederhambach und Wilzenberg-Hußweiler errichteten Windräder still. Grund ist unter anderem eine Verfügung der Kreiverwaltung, wonach die zu lauten Anlagen nachts nicht laufen dürfen.

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Wie die Kreisverwaltung Birkenfeld auf Nachfrage der NZ mitteilt, ist es nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen im Juni 2013 immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern wegen Lärmbelästigungen gekommen. Daraufhin wurden Messungen durchgeführt, die bestätigten, dass die zulässigen Richtwerte während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) überschritten wurden. Die Kreisverwaltung forderte den Betreiber auf, die Mängel zu beseitigen. Da dies binnen Jahresfrist nicht gelungen ist, wurde am 5. August die Nachtabschaltung verfügt. Tagsüber dürfen die Anlagen laufen, tun es aber meistens nicht. Vom Betreiber war bislang keine Stellungnahme zu erhalten. ni