Gericht vereint Ehepaar im Tod: Nachbargemeinde muss Urne beerdigen
Die Tochter der Toten hatte geklagt, weil die Kommune ihr die Beisetzung der Urne verweigert hatte. Die Friedhofsverwaltung muss zunächst zustimmen, wenn der Tote kein Einwohner der Ortsgemeinde war.
Die Eltern der Antragstellerin können nun künftig – zwei Kilometer von ihrem früheren Wohnort entfernt – im Tode vereint sein. Bereits im Jahr 2012 wurde der Vater in Niederhambach beigesetzt, obwohl auch er damals im Nachbarort wohnte. Deswegen müsse der Friedhof nun auch die Urne der Mutter annehmen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.