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Koblenz/Büchel

Zaun aufgeschnitten: Urteil gegen Friedensaktivisten bestätigt

Von 
Dieter Junker
Soldaten bewachen den Zaun des Fliegerhorsts Büchel während einer Demonstration.
Soldaten bewachen den Zaun des Fliegerhorsts Büchel während einer Demonstration. Foto: Kevin Rühle

Weil er den Zaun des Fliegerhorstes Büchel aufgeschnitten hatte, wurde Martin Otto aus Wetzlar vom Amtsgericht Cochem im Februar wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt. Dagegen hatte der Friedensaktivist Berufung eingelegt, die nun aber vom Koblenzer Landgericht abgewiesen wurde.

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Um auf die seiner Auffassung nach illegale und völkerrechtswidrige Lagerung von Atomwaffen auf dem Bundeswehr-Luftwaffenstützpunkt Büchel hinzuweisen, hatte Martin Otto im August vergangenen Jahres am Rande einer Demonstration mit einem Bolzenschneider den Zaun in der Nähe der Bundesstraße durchschnitten und sich anschließend der Polizei gestellt. „Es war ein kleiner bescheidener ...