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Cochem-Zell

Wohin mit dem Schnee? Räumen ist Reizthema

Von Kevin Rühle
Die Geierlay im Schnee.
Die Geierlay im Schnee. Foto: Ulrike Platten-Wirtz

Während an der Mosel viele Menschen den Anblick der verschneiten Landschaft genießen, bringt der Schnee in den Höhenlagen auch einige Probleme mit sich. Denn laut den Satzungen der Gemeinden im Kreis sind die Bürger verantwortlich, die Gehwege und auch Teile der Straßen vom Schnee zu befreien. Nicht nur für Senioren ist dies eine mehr als schwierige Aufgabe, obwohl die Schneehöhen noch moderat sind.

Lesezeit: 2 Minuten
Klaus Junglas aus Kaisersesch räumt mit seinem kleinen Traktor einige Gehwege, auch für Nachbarn, die das selbst nicht mehr schaffen. So viel Hilfe bekommt nicht jeder. „Langfristig muss man darüber nachdenken, dass die Satzungen nicht mehr umsetzbar sind“, sagt Thomas Kerpen, Bürgermeister der Stadt Ulmen. Und auch in Kaisersesch macht ...
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Diese Pflichten müssen den Satzungen der Gemeinden zufolge von Anwohnern erfüllt werden

Die Straßenmeisterei räumt alle „klassifizierten Straßen“, also Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Innerorts sind die Gemeinden für die Verkehrssicherung zuständig, jedoch wurde diese Pflicht zumeist auf die Straßenanlieger übertragen. Welche Arbeiten vom Bürger übernommen werden müssen, steht in der Straßenreinigungssatzung der Kommune.

Aufgrund der Kosten hat sich in vielen Gemeinden durchgesetzt, dass der Anlieger alle an das Grundstück grenzenden Straßen bis zur Hälfte räumen und streuen muss. Die Gehwege von Schnee und Eis zu befreien, reicht demnach nicht aus. Auch Abflussrinnen für Tauwasser und Wasseranschlüsse für die Feuerwehr müssen frei bleiben. Die vorgegebenen Verkehrszeiten sind nichts für Langschläfer. Der Eigentümer sollte Schnee „unverzüglich“ beseitigen, und das zwischen 7 und 20 Uhr. An Sonntagen darf eine Stunde länger geschlafen werden. Es reicht jedoch nicht aus, den losen Schnee zu entfernen. „Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen“, heißt es. Der Verkehr und das Benutzen der Gehwege dürfen nicht behindert werden. Es gilt jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn es den ganzen Tag schneit, muss nicht den ganzen Tag geschippt werden. Das Streuen mit Salz erzielt die größte Wirkung, ist aber schlecht für die Umwelt. Empfohlen werden Asche, Sand, Sägemehl und Granulat als „abstumpfende Stoffe“. Die Satzungen stammen zumeist aus den 70er-Jahren. ker

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