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Koblenz/Zell

Wiederkehrende Beiträge: Gericht kritisiert Zeller Satzung (mit Kommentar)

Der Ausbau von Teilen der maroden Zandtstraße in Zell-Merl ist Bestandteil des Straßenausbauprogramms 2012 bis 2016. Dieses finanziert die Stadt zum ersten Mal über wiederkehrende Ausbaubeiträge mit. Eine gerichtsfeste Satzung zur Erhebung derselben hält sie anscheinend aber noch immer nicht in Händen.
Der Ausbau von Teilen der maroden Zandtstraße in Zell-Merl ist Bestandteil des Straßenausbauprogramms 2012 bis 2016. Dieses finanziert die Stadt zum ersten Mal über wiederkehrende Ausbaubeiträge mit. Eine gerichtsfeste Satzung zur Erhebung derselben hält sie anscheinend aber noch immer nicht in Händen. Foto: Archiv Kevin Rühle

Zur unendlichen Geschichte geraten für die Moselstadt Zell und die Verbandsgemeindeverwaltung die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge. Vor allem gilt das für die Satzung zur Erhebung derselben. Die erschien der Verwaltung in ihrer aktuellen Form schon als weitgehend gerichtsfest. Möglicherweise ist sie es aber nicht. Zu dieser Ansicht gelangten drei Berufsrichter der Vierten Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz. Sie zogen kürzlich ausgerechnet einen Punkt in Zweifel, der bereits gesichert schien: nämlich dass die Abrechnungseinheit 1, die Zell-Merl und Zell-Stadt zusammenfasst, rechtlich korrekt gebildet worden war.

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Drei Musterklagen waren es, die die Koblenzer Richter gemeinsam verhandeln wollten. Am Ende beleuchteten sie - im Gespräch mit dem Anwalt der Kläger, Karlheinz Kirch, und Vertretern der beklagten Stadt Zell - vor allem einen Fall. Aus gutem Grund, verdeutlichte der Vorsitzende Richter Dr. Peter Fritz. Dieser eine Fall behandele ...