Der Stadtrat Kaisersesch hat beschlossen, die Friedhofsatzung zu ändern. Künftig soll für frühzeitig eingeebnete Gräber eine jährliche Pflegepauschale erhoben werden. Foto: David Ditzer
Immer wieder und „immer öfter“ gehen Anträge von Angehörigen ein, die Gräber ihrer Verstorbenen vor Ablauf der gesetzlich festgelegten Ruhefrist von 25 bis 30 Jahren einebnen möchten, berichtete Stadtbürgermeister Gerhard Weber im Stadtrat von Kaisersesch: „Es gibt viele Gründe, warum Verwandte die Gräber nicht mehr pflegen möchten. Meistens ist es so, dass sie aufgrund ihres Alters das auch nicht mehr können.“
Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Mitarbeiterin Brigitte Meier
Der Stadtrat stand nun vor der Frage, ob beziehungsweise ab welcher Liegezeit diesen Anträgen stattgegeben werden soll. Und da auch die eingeebneten Flächen auf dem Friedhof bis zur Wiederbelegung von der Stadt gepflegt werden müssen, diskutierten die Fraktionen im Stadtrat über die Festlegung der Rahmenbedingungen für ...
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