Plus

Vom Abkommen zum Anwerbestopp

Cochem-Zell – Das am 20. Dezember 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien geschlossene Anwerbeabkommen regelte, wie Arbeitskräfte von der öffentlichen Verwaltung in deutsche Unternehmen vermittelt wurden, inklusive Anreise, Lohndetails und Familiennachzug. Bedarf bestand, weil infolge viele Kriegstoter und im Nationalsozialismus Ermordeter Arbeiter fehlten. Darum waren schon in den 50ern die Löhne gestiegen. Zunächst sollten die Italiener nur in Landwirtschaft und Gastronomie helfen. Doch bald verlangten schon viele andere Unternehmen nach Unterstützung aus dem Ausland. Ähnliche Verträge mit Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien folgten ab 1960. Mit der Rezession um 1967 wurde die Nachfrage jedoch wieder geringer, bis Deutschland 1973 einen „Anwerbestopp“ verfügte.

Lesezeit: 1 Minute
Cochem-Zell -  Das am 20. Dezember 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien geschlossene Anwerbeabkommen regelte, wie Arbeitskräfte von der öffentlichen Verwaltung in deutsche Unternehmen vermittelt wurden, inklusive Anreise, Lohndetails und Familiennachzug. Bedarf bestand, weil infolge viele Kriegstoter und im Nationalsozialismus Ermordeter Arbeiter fehlten. Darum waren schon in den 50ern ...