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Rechtsanwälte kritisieren Telefonüberwachung

Cochem-Zell/Koblenz – Viele Stunden werden Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in den kommenden Tagen in das Abhören der Telefonmitschnitte der Polizei investieren. Für die Anklage sind die Gespräche zwischen den Angeklagten wichtige Beweismittel. Jedoch fordern alle Verteidiger, dass diese Telefonmitschnitte nicht verwendet werden dürfen.

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Über den Antrag eines Beweisverwertungsverbots von Rechtsanwalt Hans-Karl Hassel entschied der Vorsitzende Richter Ralf Bock noch nicht, jedoch ließ er weiter Telefonmitschnitte abspielen. "Die Massivität der Überwachung ist willkürlich. Die Voraussetzungen waren nicht erfüllt. Das Amtsgericht hatte nicht überprüft, ob Ermittlungsansätze vorhanden waren", sagte Rechtsanwältin Karoline Tharra. Laut der Verteidigerin ...