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Cochem

Neue Umlage: Berechnung noch umstritten

Von Thomas Brost
Zur Ader gelassen werden künftig nicht nur diejenigen, die unmittelbar vom Tourismus einen Nutzen ziehen – eine Schweinerei, mögen manche denken. Auch alle anderen Umsatzsteuerpflichtigen aus dem Cochemer Stadtgebiet müssen sich am „Tourismusbeitrag neu“ beteiligen.
Zur Ader gelassen werden künftig nicht nur diejenigen, die unmittelbar vom Tourismus einen Nutzen ziehen – eine Schweinerei, mögen manche denken. Auch alle anderen Umsatzsteuerpflichtigen aus dem Cochemer Stadtgebiet müssen sich am „Tourismusbeitrag neu“ beteiligen. Foto: Kevin Rühle

Ein hoch kompliziertes Rechenschema mit vielen Unbekannten, ein heikles Thema mit vielen neuen Betroffenen in der Stadt – nein, dass die Stadt Cochem einen neuen Tourismusbeitrag definieren muss, ist beileibe nicht vergnügungssteuerpflichtig.

Lesezeit: 2 Minuten
Aber: Es führt kein Weg daran vorbei, dass der alte Fremdenverkehrsbeitrag – einstmals in der Stadtverwaltung von Hans-Peter Gilles ersonnen und von Kämmerer Wolfgang Hock rechnerisch auf die Beine gestellt – ersetzt werden muss. Nur: Der Weg ist ein steiniger, der Hauptausschuss hat noch einige Änderungswünsche, die er auch einstimmig ...
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20 Jahre lang mit Fremdenverkehrsbeitrag gut gefahren

Seit 1996 hat die Stadt Cochem einen Fremdenverkehrsbeitrag, der sich – darin sind sich die Fraktionen einig – über die Jahre bewährt hat. Aber: Das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz ist mit Wirkung vom 1. Januar 2016 geändert worden.

Die Änderungen beziehen sich auch auf die Erhebung von Tourismusbeiträgen und betreffen den Kreis der erhebungsberechtigten Kommunen, den beitragsfähigen Aufwand und den beitragspflichtigen Personenkreis. Für Cochem heißt das: Der Kreis der Beitragspflichtigen wird größer. Es werden alle Personen und Unternehmen mit einem Tourismusbeitrag zur Kasse gebeten, denen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile „aufgrund des Tourismus geboten werden“. bro

Tourismus

585 000

Euro betrugen die Aufwendungen der Stadt Cochem für den Tourismus. Dieser Betrag wurde bis 2016 über den Fremdenverkehrsbeitrag umgelegt.

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