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Cochem

Gericht soll entscheiden: Solaranlage droht der Abriss

Solaranlage (Symbolbild)
Solaranlage (Symbolbild) Foto: dpa

Von einer Solaranlage in einem Wohngebiet eines Moseldorfes wird ein Nachbarhaus so sehr geblendet, dass gravierende Schäden in mehrfacher Hinsicht erwartet werden. Vor diesem Hintergrund hat das Amtsgericht Cochem geurteilt, dass „die von der Fotovoltaikanlage ausgehende Blendwirkung“ beseitigt werden muss.

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Konkret bedeutet dies, dass der Betreiber der Fotovoltaikanlage die Solarmodule versetzen oder die gesamte Einrichtung abreißen lassen muss. Der betroffene Nachbar betreibt eine Ferienwohnung, die einen Balkon hat, auf dem sich oft Feriengäste aufhalten. Er klagte gegen den Solaranlagen-Besitzer, weil er der Meinung ist, dass die Sonnenstrahlen so stark reflektiert ...