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Ulmen/Koblenz

Gericht: Briefe durften nicht geöffnet werden

Der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen im Frühjahr beim Verteilen von Flugblättern in Büchel.  Foto: Dieter Junker
Der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen im Frühjahr beim Verteilen von Flugblättern in Büchel. Foto: Dieter Junker

Die Verbandsgemeinde Ulmen hat rechtswidrig 37 an Kommunalpolitiker gerichtete Briefe mit Flugblättern geöffnet und vernichtet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Nach Ansicht der Koblenzer Richter hat die VG Ulmen damit gegen das Briefgeheimnis und das Recht am Eigentum verstoßen.

Lesezeit: 2 Minuten
Von Dieter Junker Im vorliegenden Fall hatte der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen im Juli vergangenen Jahres über die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen 37 Kommunalvertreter der VG Ulmen mit persönlichen Briefen angeschrieben und ihnen einen "Aufruf an alle Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33 (Büchel)" zugesandt, um sie damit auf die geplante Modernisierung der im Fliegerhorst ...