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Cochem

Ballerei im Keller: Hunsrücker verurteilt

Von 
Thomas Brost
Das Amtsgericht in Cochem hat jetzt zwei Hunsrücker Saufkampane verturteilt. Während eines Zechgelages hatten sie einen SEK-Einsatz der Polizei ausgelöst, weil mindestens einer der beiden in einem privaten Keller eine Schusswaffe abfeuerte. 
Das Amtsgericht in Cochem hat jetzt zwei Hunsrücker Saufkampane verturteilt. Während eines Zechgelages hatten sie einen SEK-Einsatz der Polizei ausgelöst, weil mindestens einer der beiden in einem privaten Keller eine Schusswaffe abfeuerte.  Foto: dpa

Wie Gedankenlosigkeit und Übermut eine Lawine auslösen kann, an deren Ende der Einsatz eines polizeilichen Sondereinsatzkommandos (SEK) stand, dies ist als reales Szenario vor dem Amtsgericht Cochem ausgebreitet worden. Angeklagt sind zwei Hunsrücker, der eine hat im stark alkoholisierten Zustand mitten in der Nacht mit einer Schrotflinte in einem Keller geschossen. Der Nachbar hörte dies und verständigte die Polizei. Ein SEK-Kommando rückte an und überwältigte die beiden Saufkumpel – dabei wehrte sich der zweite, der andere traktierte die Beamten mit Beleidigungen. Und bei näherer Untersuchung fanden die Polizisten mehr als 1200 Schuss Pistolenmunition – für die es keinen legalen Nachweis gab.

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Der Jüngere von beiden (46) bekam nicht nur von Amtsrichter Gerald Michel die Leviten gelesen, er muss auch eine Haftstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen auf Bewährung sowie 1000 Euro Geldstrafe hinnehmen. Er bekannte zwar die Ballerei („ich gebe zu, ich habe Scheiße gebaut“), verneinte aber, mit der bei ...