Plus
Karlsruhe

Nach Briefaktion eines Friedensaktivisten in Büchel: Verfassungsbeschwerde abgewiesen

Symbolfoto
Symbolfoto Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde von Hermann Theisen wegen der Beschlagnahme und des Öffnens von Briefen nicht zur Entscheidung angenommen.

Lesezeit: 1 Minute
Von unserem Mitarbeiter Dieter Junker Die 3. Kammer des Bundesverfassungsgerichts unter Vizepräsident Professor Dr. Ferdinand Kirchhof mit den Richtern Professor Dr. Johannes Masing und Professor Dr. Susanne Baer hat dies ohne Angaben von Gründen in einem einstimmigen Beschluss festgestellt, der nun dem Friedensaktivisten zugestellt wurde. Hermann Theisen aus Heidelberg hatte gegen ...