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Cochem

Ein Jahr Haft fürs Plündern von Spielautomaten

Keine neuen Erkenntnisse zu Einbruchdiebstählen in zwei Cochemer Gaststätten im August 2013, wobei die Spielautomaten geplündert wurden, brachten weitere Ermittlungen, die das Amtsgericht veranlasst hatte. Daher wurde ein 45-jähriger Angeklagter, der die Taten leugnet, zumindest in einem Fall wegen Diebstahls im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Im anderen Fall wurde er „in dubio pro reo“ freigesprochen.

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Von Brigitte Meier Einen kompletten Freispruch im Zweifel für den Angeklagten forderte dagegen der Pflichtverteidiger des einschlägig vorbestraften Mannes, der aus der Justizvollzugsanstalt Wittlich zu seiner Verhandlung nach Cochem gebracht worden war. Nach Ansicht des Anwalts liegt keine "geschlossene Indizienkette vor, die für eine Verurteilung ausreicht". Kneipen tagsüber ausbaldowert, dann folgte der ...