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Koblenz

Beugehaft soll die Aussage erzwingen

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Im Berufungsprozess beim Landgericht Koblenz gegen vier mutmaßliche Brandstifter ist die Kammer weiterhin auf Zeugenaussagen angewiesen, Denn die Angeklagten (17 bis 22 Jahre) beharren auf ihrem Recht, die Aussage zu verweigern. Allerdings lehnt es auch der vom Amtsgericht Cochem rechtskräftig verurteilte Haupttäter kategorisch ab, Fragen zur Tat zu beantworten (die RZ berichtete).

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Von Brigitte Meier Der 22-Jährige sitzt derzeit eine fünfjährige Jugendstrafe ab. Er wird vom Vorsitzenden Richter Andreas Groß mehrmals belehrt, dass er als rechtskräftig Verurteilter zum Reden verpflichtet ist. Vergeblich, der junge Mann lehnt Bedenkpausen ab und lässt sich auch nicht von 300 Euro Ordnungsgeld beeindrucken. Schließlich beschließt das Gericht, den ...