Fundhund: So kann das Herrchen verständigt werden
Das Wichtigste ist, dass ein Hund gechippt und registriert ist, damit er, wenn er gefunden wird, identifiziert, einem Besitzer zugeordnet und dieser verständigt werden kann. Doch da gibt es oft ein Problem: „Viele Tiere sind bereits gechippt, aber jeder dritte Hund ist nicht registriert“, sagt Kirstin Höfer, die das Koblenzer Tierheim leitet. Die Folge: Wenn die Chipnummer eines Fundhundes im Tierheim ausgelesen wird, kann mit dieser beim Haustierzentralregister keine Besitzerangabe und Telefonnummer ermittelt werden. „Ohne Registrierung ist der Chip sinnlos“, sagt sie. Die Registrierung ist kostenlos, wird aber in etlichen Fällen schlichtweg vergessen.
Hilfreich ist auch, die Handynummer irgendwo am Hund zu platzieren: Höfer rät, diese ins Halsband zu gravieren oder einen Zettel am Halsband zu befestigen. Dann können Tierheim oder Spaziergänger den Besitzer direkt verständigen. Ruth Drießen aus Mayen betont, dass jedes Haustier, das weglaufen kann, gechippt werden sollte. Dies koste nicht viel und bedeute fürs Tier nur einen kleinen Pieks; aber es ist ein Lebenlang zuzuordnen, wenn der Besitzer es registriert hat.