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Andernach/Mayen

Andernacher Duo wegen Internetbetrugs verurteilt: Verkaufte Ware gab es gar nicht

Foto: dpa

Wegen gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Betruges hat das Mayener Schöffengericht zwei Andernacher zu hohen Haftstrafen verurteilt. Die 24 und 58 Jahre alten Angeklagten hatten innerhalb eines Jahres 48-mal Handys, DVDs und anderer Konsumgüter über das Internet angeboten und verkauft, ohne diese zu besitzen.

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Von unserer Mitarbeiterin Katrin Weber Das Geld teilten sie untereinander auf und finanzierten so ihren Lebensunterhalt. Die Kunden sahen ihre Ware allerdings nie. Dafür wurde der Jüngere zu zwei Jahren und acht Monaten Haft, sein Komplize zu zwanzig Monaten auf Bewährung verurteilt. Das ungleiche Duo gestand umfassend. Bei dem 24-jährigen Angeklagten kam ...