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Paar aus der VG Maifeld verkauft Kräutermischungen: Gesetzeslücke führt zu Freispruch

Eine Gesetzeslücke hat dazu geführt, dass ein angeklagtes Pärchen vom Mayener Schöffengericht freigesprochen werden musste. Einer 63-jährigen Frau und ihrem 53-jährigen Lebensgefährten aus der Verbandsgemeinde Maifeld wurde vorgeworfen, im November 2011 in 252 Fällen Kräutermischungen in ihrem Haus verkauft zu haben.

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Von unserer Mitarbeiterin Katrin Weber Die Kräuter, die synthetisch mit einem Pulver überzogen wurden und stark berauschend wirken, verkauften sie für 30 Euro pro Päckchen und kassierten davon 10 Prozent Provision von einem Mayener Bekannten, der diese Mischungen auch in seinem Laden verkaufte. Nach Ladenschluss übernahm das Paar quasi den Vertrieb. ...