Plus

Wahlwerbung: 
Was wo erlaubt ist – und was nicht

Sonderfall: In Kettig dürfen Parteien nur auf Plakatwänden an den Ortseingängen werben, nicht aber im Ort.
Sonderfall: In Kettig dürfen Parteien nur auf Plakatwänden an den Ortseingängen werben, nicht aber im Ort. Foto: Christoph Bröder

Der bevorstehenden Landtagswahl kann man sich derzeit nicht entziehen – jedenfalls nicht, wenn man regelmäßig auf den Straßen der Region unterwegs ist. Kaum eine Straßenlaterne, an der kein Wahlplakat zu finden ist. Die Möglichkeit, Wahlwerbung zu machen, wird durch das Grundgesetz geschützt. Wie, wann und wo Wahlplakate befestigt werden dürfen – das wird auf der Grundlage von festen Regeln in jeder Kommune entschieden und kann sich durchaus unterscheiden. Die RZ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Lesezeit: 3 Minuten
Von unserem Redakteur Volker Schmidt Welche Parteien dürfen bei der Landtagswahl Werbung machen? Alle zur Wahl zugelassenen Parteien dürfen für sich werben. In Rheinland-Pfalz sind das bei der anstehenden Wahl 14. Wer genehmigt die Wahlwerbung? Das läuft in der Region unterschiedlich. Bei der Plakatwerbung handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung. Die ...