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Koblenz/Büchel

Stadt Koblenz durfte Aufruf zur Büchel-Blockade nicht verbieten

Hermann Theisen (Dritter von links) und sein Anwalt konnten jetzt einen juristischen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verbuchen.
Hermann Theisen (Dritter von links) und sein Anwalt konnten jetzt einen juristischen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verbuchen. Foto: Dieter Junker

Das Verbot der Stadt Koblenz, ein Flugblatt zur Blockade des Fliegerhorstes Büchel vor dem Koblenzer Hauptbahnhof zu verteilen, war rechtswidrig.

Lesezeit: 2 Minuten
Von unserem Mitarbeiter Dieter Junker Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab damit der Klage von Hermann Theisen aus Heidelberg recht. Nach Ansicht der Richter stellt das Verbot der Stadt Koblenz einen "gewichtigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit" dar, da durch die Untersagung der Verteilung eines Flugblattes, das einen Aufruf zur Teilnahme ...