Ein riskantes Überholmanöver war die Ursache des Unfalls am 9. Januar auf der B 49. ArchivFoto: Winkler-TV
Immer wieder kommt es auch in der hiesigen Region zu Verkehrsunfällen, bei denen die Unfallverursacher ein Unglück fahrlässig in Kauf nehmen oder geradezu provozieren. So war ein riskantes Überholmanöver nach Polizeiangaben die Ursache eines schweren Verkehrsunfalles mit drei Schwerverletzten, der sich am Abend des 9. Januar gegen 18.35 Uhr auf der Bundesstraße 49 zwischen Montabaur und Neuhäusel in der Steigung am „Großen Herrgott“ ereignet hat. Dabei drängelte der Unfallfahrer nicht nur und überholte trotz Gegenverkehrs, schlimmer noch: Der Mann war bei Schnee- und Eisglätte mit Sommerreifen unterwegs. Aber welche Folgen kann ein solcher Unfall mit falscher Bereifung haben?
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„In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann ein Versicherter bei einem Unfall verantwortlich gemacht werden, wenn er den Unfall wegen ungeeigneter Bereifung nicht vermeiden konnte“, erklärt Andreas Offermann von der Debeka-Versicherung auf Anfrage. Konkret bedeutet das, dass der Unfallverursacher bei einem entsprechenden Nachweis seiner groben Fahrlässigkeit, beispielsweise durch ein Unfallgutachten, von seiner Versicherung ...
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Für das Fahren mit Reifen, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind, droht ein Bußgeld von 60 Euro. Bei Behinderung (80 Euro), Gefährdung (100 Euro) oder einem dadurch verursachten Unfall (120 Euro) sind höhere Bußgelder zu zahlen. In allen vier Fällen wird zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vergeben, wie Rechtsanwalt Stefan Schmidt erklärt.