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Sinzig/Ahrweiler

„Nur“ Bewährungsstrafe für Sinziger: Immer wieder Drogendeals und Schlägereien

Ein 21-jähriger Sinziger ist zu einer Haftstrafe von 23 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Ein 21-jähriger Sinziger ist zu einer Haftstrafe von 23 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Foto: dpa

Wegen unerlaubten Handels mit Marihuana und gefährlicher Körperverletzung hat das Jugendschöffengericht in Ahrweiler einen Sinziger (21) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten Haft verurteilt; die Strafe ist auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen wurde das Verfahren wegen Körperverletzung gegen einen mitangeklagten 24-jährigen Sinziger gegen die Zahlung von 600 Euro eingestellt.

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Der 21-Jährige indes saß wieder mal auf der Anklagebank. Nicht zum ersten Mal hat er illegale Drogen verkauft. Die jetzt angeklagten Taten hat der ungelernte Minijobber jetzt über seinen Verteidiger gestehen lassen. Die Liste seiner Vorstrafen geht querbeet durchs Strafregister: Fahren ohne Fahrerlaubnis, räuberische Erpressung, Körperverletzung, Drogenbesitz und -handel, unerlaubter ...