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Koblenz

Info-Börse in Koblenz zum Thema Inklusion: Mitten im (Arbeits-) Leben

Von Doris Schneider
Noch bis einschließlich Samstag kann man sich im Löhr-Center zum Thema Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt informieren. Mitarbeiter von Integrationsfachdiensten, Bildungsträgern oder der Agentur für Arbeit stehen Rede und Antwort, und man kann allerlei Dinge ausprobieren. 
Noch bis einschließlich Samstag kann man sich im Löhr-Center zum Thema Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt informieren. Mitarbeiter von Integrationsfachdiensten, Bildungsträgern oder der Agentur für Arbeit stehen Rede und Antwort, und man kann allerlei Dinge ausprobieren.  Foto: Sascha Ditscher

Andreas Eckhardt ist 49 Jahre alt. Und wenn er von seiner Umschulung erzählt, dann möchte man am liebsten einen Werbefilm über den Beruf des Lageristen oder Lagerlogistikers mit ihm drehen, so mitreißend ist der ehemalige Klempner in seiner Begeisterung. 30 Jahre hat der Nordhesse in seinem früheren Beruf gearbeitet, bis seine Knie kaputt waren. Und jetzt wird er im Berufsförderungswerk Koblenz, das seinen Sitz in Vallendar hat, umgeschult, wohnt unter der Woche dort im Internat. „In anderen Ländern wäre ich abgeschrieben gewesen, hier in Deutschland hat man dann noch mal die Chance, neu anzufangen“, sagt er begeistert.

Lesezeit: 3 Minuten
Menschen wie Andreas Eckhardt zu einem Arbeitsplatz, einer Aus- oder Fortbildung oder einer Beschäftigungsmöglichkeit zu verhelfen, dafür setzen sich die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter ein. Um mit ihren Angeboten nach außen zu gehen, bieten die Agenturen Koblenz-Mayen, Neuwied und Montabaur noch bis Samstag im Löhr-Center eine Informationsbörse an. ...
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Wie viele Schwerbehinderte sind arbeitslos?

Die Agenturen für Arbeit in Koblenz-Mayen, Neuwied und Montabaur betreuen insgesamt 1507 Schwerbehinderte, das sind 5,7 Prozent aller Arbeitsuchenden in den betreuten Städten und Kreisen. Als schwerbehindert gelten demnach Menschen, bei denen vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wird – obwohl dieser Grad zunächst über die berufliche Leistungsfähigkeit natürlich nichts aussagt. Behindert ist ein Mensch im Sinne des Gesetzes, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist – wenn er dadurch Hilfen zum Beispiel für die Teilhabe am Arbeitsleben, benötigt.

Hilfen können im Übrigen aber auch Menschen mit einem geringen Grad der Behinderung bekommen, wenn sie einen Antrag auf Gleichstellung stellen.

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